Arbeitszeitdokumentation verbessern (21.07.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Krankenhausträger, die Aspekte des Arbeitsschutzes nicht weiterhin zu vernachlässigen. Besondere Beachtung verdienen dabei immer noch die ärztlichen Arbeitszeiten. Seit mehr als einem Jahr sehen die tariflichen Regelungen auch vor, dass die Arbeitszeiten objektiv erfasst und dokumentiert werden sollen, doch fehlt es meistens an der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben. 

Aus den Universitätsklinika wird berichtet, dass entsprechende Pilotprojekte zur Einführung einer objektiven Arbeitszeitdokumentation auf der Stelle treten. Dies ist deshalb unverständlich, weil elektronische Zeiterfassung in anderen Wirtschaftsbereichen längst erprobt und üblich ist. Sie könnte auch in Krankenhäusern eingesetzt werden.

Die Folgen der unzulänglichen Arbeitszeiterfassung treffen sowohl die Ärzte als auch die Patienten. Die Ärzte sind nicht selten genötigt, über die zulässigen gesetzlichen oder tariflichen Grenzen hinaus Arbeit zu erbringen, die dann wegen mangelhafter Dokumentation nicht einmal korrekt abgegolten wird. Die Patienten laufen Gefahr, von übermüdeten Ärzten behandelt zu werden. Solche Missstände sollten nach den Ärztestreiks eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Sozialministerin als Arbeitsmedizinerin und Ärztin, den Gesundheitsschutz der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen an den Krankenhäusern auch bei dem Wissenschafts- und Finanzministerium einzufordern und die Gewerbeaufsichtsämter zu veranlassen, die Krankenhäuser und die Universitätsklinika in Sachen Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation genau unter die Lupe zu nehmen.

letzte Änderung am 23.07.2007

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