Arzt-Patienten-Verhältnis vor Überwachung schützen (24.11.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert die vom Bundestag beschlossene Novellierung gesetzlicher Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderer Ermittlungsmaßnahmen. Danach werden Ärzte gegenüber anderen Trägern von Berufsgeheimnissen benachteiligt. Anders als bei Abgeordneten, Strafverteidigern und Seelsorgern, deren Kommunikation absolut geschützt ist, soll die Kommunikation von Ärzten mit Patienten nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwertet werden können. Dadurch wird das Arzt-Patienten-Verhältnis schwer belastet.

Aus der Sicht der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist das Verhältnis zwischen Arzt und Patient nicht weniger schutzwürdig als das Verhältnis zwischen Seelsorger und Gläubigem. Schon der Hippokratische Eid fordert die absolute Vertraulichkeit der Beziehung zwischen Arzt und Patient. Sie ist eine wesentliche Grundlage der ärztlichen Berufsausübung. Auch das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über die gesundheitliche Verfassung des Patienten erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Dieser Grundsatz verträgt es nicht, beim Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen schutzwürdiger und weniger schutzwürdiger Kommunikation zu unterscheiden.

letzte Änderung am 26.11.2007

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