BKA-Gesetz schießt über das Ziel hinaus (29.11.2008)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt den Gesetzgeber davor, das Zeugnisverweigerungsrecht der Ärzte durch das BKA-Gesetz aufzuweichen. Die besondere Beziehung zwischen Patient und Arzt bedarf des kompletten gesetzlichen Schutzes durch das ärztliche Zeugnisverweigerungsrecht. Wird dieses relativiert, ist die für die ärztliche Berufsausübung nötige Vertrauensgrundlage massiv gefährdet. Der Patient, um dessen Geheimnis es geht, kann dann nicht sicher sein, ob das, was er dem Arzt anvertraut, wirklich geheim bleibt.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert, dass unterschiedliche Grade von Vertraulichkeit und damit korrespondiert von Zeugnisverweigerungsrecht gesetzlich festgelegt werden sollen (§ 20u BKA-Gesetz). Wenn Geistlichen das volle Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden wird, muss das im Interesse der Patienten auch für Ärzte gelten.
letzte Änderung am 01.12.2008