Zukünftige Finanzierung des Gesundheitssystems (21.11.2009)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht in den Aussagen der Koalitionsvereinbarung zur Gesundheitspolitik grundsätzlich die Chance zu einer sachgerechten Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems und seiner Finanzierung. Durch Ausweitung des Steueranteils werden zusätzliche Einkommensarten einbezogen, die derzeit durch die Beschränkung auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil nicht berücksichtigt werden. Der fixierte Arbeitgeberanteil bringt auch Krankenhäusern eine Planungssicherheit, so dass keine zusätzlichen Einsparungen auf Grund gestiegener Krankenkassenbeiträge erfolgen müssen.
Der zwingend notwendige ergänzende Steueranteil, über den der Solidarausgleich erfolgen soll, darf aber nicht eine beliebige floatende Größe nach Kassenlage des Bundes werden. Die neue Bundesregierung muss in einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs festlegen, wozu die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben werden sollen. Hierzu ist die Diskussion zur Priorisierung hilfreich. Sie muss daher geführt werden. Die danach notwendigen Steuermittel müssen verlässlich und nachhaltig zur Verfügung stehen. Hierzu können auch erhöhte Steuern auf Genussmittel jeglicher Art eine Verwendung finden.
letzte Änderung am 23.11.2009