Neuordnung der Krankenhausversorgung (21.07.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wendet sich entschieden gegen die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, im Zuge der angestrebten Neuordnung der Krankenhausversorgung kollektiv-vertragliche 

Regelungen durch Einzelverträge abzulösen sowie von der dualen auf eine monistische Finanzierung überzugehen und die Kompetenz der Länder für die Krankenhausbedarfsplanung zu Gunsten der Krankenkassen nachhaltig zu schwächen.

Begründung:

Die vom BMG bekundete Absicht, bei sog. planbaren Leistungen die Kontrahierungspflicht der Kassen mit den Plankrankenhäusern aufzuheben, ist ein untaugliches Mittel, den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu fördern und damit zu einer verbesserten Transparenz und Qualitätssicherung beizutragen. Der Wegfall der Planungssicherheit wird vielmehr erhebliche Probleme für die Länder schaffen, die für die Daseinsvorsorge im stationären Bereich verantwortlich sind. 

Der in den "Eckpunkten für den ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009" angekündigte Übergang vom dualen zu einem monistischen Finanzierungssystem, der in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren vollzogen werden soll, gibt keine Antwort auf die drängende Frage, wie die aktuellen Finanzierungsprobleme zu lösen sind. Schon heute steht jedenfalls fest, dass ohne die Bereitstellung ausreichender Steuermittel eine Finanzierung der seit langem überfälligen Investitionen im stationären Bereich nicht möglich ist. 

Oberstes Gebot jeglicher Neuordnung muss die Sicherstellung einer wohnortnahen und leistungsfähigen Krankenhausversorgung sein, die im Sinne der Daseinsvorsorge zwingend eine öffentliche Aufgabe im Verantwortungsbereich der Länder bleiben muss. Daraus folgt wiederum, dass die Krankenhausplanung entsprechend der im Grundgesetz angelegten Kompetenzverteilung auch künftig bei den Ländern liegen muss, wenngleich die bisher oft langwierigen Planungsprozesse beschleunigt und entbürokratisiert werden sollten.

letzte Änderung am 23.07.2007

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