Leistungsträger nicht demotivieren (21.07.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt es, wenn Krankenhausträger tarifliche Regelungen unterlaufen und z.B. Eingruppierungsnormen oder Arbeitszeitvorschriften gezielt zum Nachteil der Ärzte auslegen. Ein solches Vorgehen entspricht weder dem Buchstaben noch dem Geist der abgeschlossenen Ärztetarifverträge. Es kann sich nicht dadurch rechtfertigen, dass die Finanzmittel in den Krankenhäusern knapp bemessen sind. Die Nichtanwendung und Aushöhlung von Tarifnormen führt zur Demotivation der betroffenen Ärzte und verschlechtert so mittelbar das Niveau der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus. Die Identifikation mit dem Arztberuf nimmt besonders bei Leistungsträgern Schaden, die jahrelang als Oberärzte mit entsprechender Verantwortung arbeiten und jetzt vom Krankenhausträger der schlechter bezahlten Gruppe der Fachärzte zugerechnet werden.

letzte Änderung am 23.07.2007

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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