Von Ärzten für Ärzte: Konzept für das Qualitätsmanagement der Arztpraxis aktualisiert
Ärztlicher Kreisverein Ortenau stellt erarbeitete Lösung kostenlos als Vorlage zur Verfügung / Ausführungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eingearbeitet
Seit Inkrafttreten des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes (GMG) ist die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements nach § 135a SGB V auch für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen Pflicht. Um den Kolleginnen und Kollegen Kosten und Aufwand - soweit möglich - zu ersparen, hat der Ärztliche Kreisverein Ortenau ein Konzept erarbeitet, mit dem jede Praxis das Qualitätsmanagement (QM) selbst in die Hand nehmen kann.
Dieses Konzept steht allen Ärztinnen und Ärzten als Word-Dokument seit Juli kostenlos zur Verfügung. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am 18. Oktober 2005 die Ausführungsbestimmungen für die Einführung des Qualitätsmanagements verabschiedet hat, hat die Ärzteschaft das Muster-QM-Praxishandbuch aktualisiert und die Ausführungsbestimmungen komplett eingearbeitet. So wurde das Dokument um die Module Notfallmanagement, Beschwerde- und Fehlermanagement erweitert.
Das Modell der Kreisärzteschaft Ortenau unterstützt die Praxen in ihrem kontinuierlichen Bestreben zu mehr Qualität in den Arbeitslabläufen und Strukturen. Es orientiert sich am QEP-Modell der KBV und hat dessen "Kernzielliste" sowie die Idee, ein Praxishandbuch nach dieser Liste zu erstellen, übernommen. Damit ist sicher gestellt, dass die Praxen nach einem anerkannten Modell arbeiten und die Möglichkeit bekommen, sich - sofern Bedarf besteht - auch zertifizieren zu lassen.
Beim Treffen der Vorsitzenden der Ärzteschaften in der Landesärztekammer am 16. Juli 2005 in Stuttgart wurde die Initiative der Kreisärzteschaft Ortenau ausdrücklich begrüßt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand dürften die Anforderungen des 135a SGB V erfüllt sein, wenn eine Praxis auf Grundlage des Ortenauer Modells ein Qualitätsmanagement in eigener Regie erarbeitet. Ein Zwang zur Zertifizierung - das wurde ausdrücklich betont - bestehe nicht. Um das Qualitätsmanagement nachzuweisen, genügt eine Dokumentation, wie sie der Ärztliche Kreisverein Ortenau als Muster zusammengestellt hat.
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: Muster-Praxishandbuch [MS-Word]
Das Konzept für das Qualitätsmanagement, das die Ärzteschaft ausgearbeitet hat, steht als Word-Datei für die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die den Text mit ihren Praxisdaten versehen wollen. Bitte die Hinweise auf das COPYRIGHT beachten! Die Ausführungsbestimmungen des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2005 sind eingearbeitet.
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: Konzept der Kreisärzteschaft Ortenau als PDF-Dokument
Im April 2005 hat die Kreisärzteschaft das Interesse an einer kreiseigenen Qualitätsmanagement-Lösung bekundet. Rund hundert Kolleginnen und Kollegen haben sich mittlerweile für dieses Modell angemeldet.
-
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: Muster-Praxishandbuch
Das Konzept für das Qualitätsmanagement, das die Ärzteschaft ausgearbeitet hat, steht als Word-Datei für die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die den Text mit ihren Praxisdaten versehen wollen. Bitte die Hinweise auf das COPYRIGHT beachten! › Weiterlesen
-
Überlegungen zur evidenzbasierten Medizin (EbM) im Hinblick auf ihre Eignung als Werkzeug, um die bisherige Medizin zu reformieren
Qualitätsmanagement und die Leitliniendiskussion gehören zusammen. Im Rahmen eines chirotherapeutischen Arbeitskreises wurde auf das Problem hingewiesen, das manuelle Therapietechniken nicht abbildbar sind mit den Methoden der evidenzbasierten Medizin. Daraus ist dieser Beitrag entstanden. › Weiterlesen
letzte Änderung am 08.11.2005