Fortbildungszertifikat: Antragsverfahren über das Online-Konto

Der schnellste und einfachste Weg zum Fortbildungszertifikat ist das Fortbildungskonto. Bei den meisten Ärzten ist dieses bereits eingerichtet. Sie haben sowohl auf Ihrem Plastikarztausweis, Ihrem Fortbildungsausweis und Ihren Klebeetiketten Ihre einheitliche Fortbildungsnummer als Barcode und numerisch ausgewiesen. Bei der inzwischen weit verbreiteten Teilnehmererfassung bei Fortbildungen mittels dieser Barcodes wird automatisch ein Fortbildungskonto eröffnet und die Fortbildungspunkte der jeweiligen Fortbildung gutgeschrieben.

Zum Einblick in Ihr Fortbildungskonto oder zur Einrichtung eines Kontos benötigen Sie lediglich Ihre Kammernummer, die auf Ihrem Beitragsgebührenbescheid und auf dem Adressenetikett Ihres Baden-Württembergischen Ärzteblattes zu finden ist.

  1. Für die bereits so automatisch eingetragenen Fortbildungspunkte müssen Sie keine Fortbildungsbescheinigungen mehr vorlegen. Haben Sie damit bereits die Mindestpunktzahl erreicht, entfällt die Notwendigkeit weiterer Nachweise.
  2. Für die noch fehlenden Fortbildungen müssen die Eintragungen manuell erfolgen. Für die Listung aller absolvierten baden-württembergischen Fortbildungen genügt schon die Eingabe der 8 fettgedruckten Ziffern der 19-stelligen Nummer der jeweiligen Fortbildung. Alle anderen dazugehörigen Daten werden automatisch vom System ergänzt, die sonst von Ihnen selbst eingetragen werden müssten.
  3. Ein gleiches System der automatischen Ergänzung funktioniert in Teilen auch schon für die bundesweit absolvierten Fortbildungen.
  4. Sie können mittels des Fortbildungskonto zu jeder Tages- und Nachtzeit das Fortbildungszertifikat beantragen.
  5. Die übliche Verzögerung des Antragseinganges und des damit verbundenen Zeitpunktes der Antragstellung durch den Postweg entfällt vollständig.

Zum Fortbildungskonto

teaser Ärztekammer im Blick 2014

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