Anerkennung einer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg und elektronische Teilnehmerregistrierung


Anträge, Hinweise, Fortbildungsordnung, Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer, elektronische Teilnehmerregistrierung, Meldung an den Elektronischen Informationsverteiler EIV

Für jede einzelne Fortbildung ist eine Anerkennung nach Vorgaben der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung zu beantragen.
Dabei sind die "Empfehlungen zur Ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer" in der jeweils gültigen Fassung umzusetzen.

Für die Anmeldung ist der Acrobat Reader ab der Version 8.X erforderlich (aktuelle Version Acrobat Reader unter www.adobe.de).

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Je nach Fortbildungstyp - Präsenzveranstaltung oder Printmedien / interaktive Medien - müssen unterschiedliche Antragsformulare verwendet werden:

Antragsverfahren

Wird die jeweilige Anmeldefrist unterschritten, ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.(1)
Eine bereits durchgeführte Fortbildung kann nachträglich nicht mehr anerkannt werden.

Interessenskonflikte des Veranstalters und der wissenschaftlichen Leitung sind beim Antrag anzugeben. Weiterhin verpflichtet sich der für die Veranstaltung Verantwortliche mit dem Antrag, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Interessenkonflikte der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten unterrichtet werden. Zur Abfrage von Interessenkonflikten der Referenten stellt die Landesärztekammer ein Muster bereit.

Präsenzveranstaltungen (HTML-Eingabemaske /PDF-Formular)


Dreiwöchige Anmeldefrist:

  • Kategorie A: Vortrag mit Diskussion
  • Kategorie B: Mehrtägige Kongresse (im Inland)
  • Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes Einzelnen (max. 25 Teilnehmer)
  • Kategorie G: Hospitation
  • Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte
  • Auslandsveranstaltungen

Printmedien / Interaktive Medien  


Achtwöchige Anmeldefrist:

  • Kategorie D: Interaktive Fortbildung (PDF-Formular)
  • Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme (eLearning) (PDF-Formular)
  • Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme (PDF-Formular)


Qualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer (Kriterienkatalog)
Die Erteilung der Zusatzpunkte ist in Baden-Württemberg erst ab 01.01.2015 möglich.

Bearbeitungsgebühren

Auszug aus der Gebührenordnung (Anlage zu § 1 Abs. 9):

9. Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung einer Fortbildung gem. § 6 der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

9.1 bei schriftlicher Antragsstellung 150 Euro
9.2 bei Online-Antragsstellung, falls für die Fortbildung vom Veranstalter bzw. Anbieter eine Teilnehmergebühr von mehr als 50 Euro erhoben wird 50 bis 150 Euro

Für 9.2 gilt folgende Regelung:

  • ist die Anzahl der Fortbildungsstunden kleiner als 5, ist eine Gebühr von 50 Euro
  • ist die Anzahl der Fortbildungsstunden über 10, ist eine Gebühr von 150 Euro
  • und in den übrigen Fällen von 100 Euro zu entrichten.


Der Gebührenbescheid geht Ihnen nach Eingang Ihres Antrages bei der Landesärztekammer per E-Mail zu.

Wichtig:
Die Gebühr ist nach Antragstellung und Erhalt der Eingangsbestätigung mit Gebührenbescheid sofort fällig unabhängig vom Forbildungsbeginn. Bei Anerkennung erhalten Sie als Antragsteller, nachdem die Gebühr bezahlt wurde, die entsprechenden Teilnehmerbescheinigungen.

Ausgenommen von den Gebühren sind:

  • Fortbildungen der Landesärztekammer einschließlich ihrer Untergliederungen (Bezirksärztekammern und Ärzteschaften) und deren Einrichtungen (Akademien für ärztliche Fortbildung)
  • Fortbildungen, bei denen keine Teilnehmergebühr erhoben wird
  • Fortbildungen, bei denen eine Teilnehmergebühr bis zu 50 Euro erhoben wird

Besondere Regelungen gelten für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Stornierung einer Fortbildung, Rückmeldung der Teilnehmerzahl, Zahl der Teilnehmer mit erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle


Bitte verwenden Sie für die Rückmeldung das Ihnen mit der Anerkennung Ihrer Fortbildung zugesandte PDF-Rückmeldeformular. Es enthält bereits die Daten zu Ihrer Fortbildung.

Sollte die Rückmeldung mit dem PDF-Formular nicht funktionieren, können Sie das HTML-Formular verwenden.

Achten Sie bitte hierbei auf die korrekten Angaben der Nummer der Fortbildung (VNR ) und der Veranstalter-/Anbieternummer (ANR). Bei fehlerhaften Angaben funktioniert die automatisierte Verarbeitung nicht und es erfolgt keine Registrierung.

Meldung der Fortbildungspunkte der ärztlichen Teilnehmer auf das Fortbildungskonto über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV)

Jetzt auch über Smartphone möglich

Als Veranstalter melden Sie die Fortbildungspunkte Ihrer Teilnehmer an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Dieser schreibt die Punkte dem jeweiligen Arzt auf seinem Fortbildungskonto gut.

Voraussetzung ist, dass Sie die 19-stellige Nummer der Fortbildung (VNR), die dazugehörige 8-stellige Transaktionsnummer (TAN) (=Passwort) und die Einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN) der Fortbildungsteilnehmer im Meldeformular erfassen. Die erforderliche Software mit dem Meldeformular finden Sie auf der Website www.eiv-fobi.de zum Download.

Das Formular kann abgespeichert und für alle künftigen Meldungen an den EIV verwendet werden. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der EIV-Meldung finden Sie hier.

Senden Sie das gespeicherte Meldeformular über die Website http://punkte.eiv-fobi.de an den EIV.

Hinweis: Die Meldung an den EIV entbindet nicht von der Führung einer Teilnehmerliste mit Unterschrift.

Alle anerkannten Fortbildungen  werden im Fortbildungskalender der Landesärztekammer Baden-Württemberg veröffentlicht.

Anschrift:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart
Tel. 0711/ 76989-30; -48, Fax 0711-7698982
E-Mail

 

(1) Sofern es sich im juristischen Sinne um ein "unverschuldetes Versäumnis" handelt, haben Sie die Möglichkeit, gem. § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu stellen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Abteilung in Verbindung.

letzte Änderung am 02.01.2015