Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

Die Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) entlastet den Hausarzt. Sie absolviert nach Delegation des Arztes selbständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch erforderlich ist. Sie sichert so die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung deutschlandweit.

Ab 01.01.2015 wird mit dem neuen EBM ein extrabudgetärer Zuschlag für NäPas in Hausarztpraxen eingeführt. Um eine NäPa in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, das regelt die „Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V“ (Delegations-Vereinbarung) vom 17.03.2009 (Stand: 01.01.2015). Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie zur Abrechnung der Leistung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiterin auf den drei möglichen Wegen zur NäPa-Qualifikation. Die Zuständigkeit für die Fortbildung zur NäPa liegt dabei in den Händen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, deren Sachbearbeiter Sie gerne beraten.

1. NäPa gemäß dem Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer

Wie läuft die Qualifikation zur NäPa ab?

Sie absolvieren einen bis zu 271-stündigen berufsbegleitenden Lehrgang, der auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer basiert. Der individuelle Fortbildungsumfang kann variieren, je nach Ausbildung und Berufserfahrung der Teilnehmerin. Die Fortbildung zur NäPa endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle. Ist diese bestanden, stellt die Ärztekammer ein Zertifikat aus.

Wie lange dauert die Fortbildung zur NäPa?

Der Umfang der NäPa-Fortbildung hängt von der Ausbildung und der bisherigen Berufserfahrung der Teilnehmerin ab.

Dauer der Berufstätigkeit Theoretische Fortbildung Praktische Fortbildung Notfallmanagement
weniger als 5 Jahre  200 Stunden 50 Stunden 20 Stunden
weniger als 10 Jahre  170 Stunden 30 Stunden 20 Stunden
mehr als 10 Jahre 150 Stunden 20 Stunden 20 Stunden


Bei Teilnehmerinnen, die über einen qualifizierten Berufsabschluss nach dem Krankenpflegegesetz verfügen und in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens vier Jahre in diesem Beruf tätig waren, reduziert sich die theoretische Fortbildung sogar auf nur 80 Stunden.

Was lernen NäPas während der Fortbildung?

Was die NäPa lernt, ist in dem Curriculum "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" der Bundesärztekammer geregelt. Der Schwerpunkt der 271-stündigen Fortbildung liegt auf bis zu 201 Stunden theoretischer Fortbildung zu den Themen Berufsbild, medizinische Kompetenz und Kommunikation/Dokumentation. Im Bereich medizinische Kompetenz werden u. a. Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis, Geriatrische Syndrome, Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten, Psychosomatische und psychosoziale Versorgung, Grundlagen der Ernährung, Arzneimittelversorgung, Wundpflege und Wundversorgung, Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, Patientenschulungen sowie Telemedizinische Grundlagen vermittelt. Hinzu kommen bis zu 50 Stunden praktische Fortbildung in Form von dokumentierten Hausbesuchen sowie 20 Stunden Notfallmanagement. Das Modul Notfallmanagement ist alle drei Jahre zu wiederholen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fortbildung zur NäPa teilnehmen zu können?

Wer NäPa werden möchte, muss über einen qualifizierten Berufsabschluss als Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin (m/w) oder als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Kindergesundheits- und Krankenpfleger (m/w) verfügen. Des Weiteren sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis erforderlich, die bei Beginn der Fortbildung formlos nachzuweisen sind.

Wie lange haben Sie Zeit, um die Fortbildung zur NäPa zu beenden?

Grundsätzlich ist die Fortbildung zur NäPa in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren zu absolvieren. Bitte beachten Sie ggf. die davon abweichende Übergangsregelung der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg: Ärzte können die neue Leistung nämlich bereits ab Beginn der Fortbildung abrechnen; allerdings muss die Fortbildung bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen sein!

In welcher Form findet die praktische Fortbildung statt?

Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen statt. Pro Hausbesuch werden 30 Minuten Fortbildung angerechnet. Die Hausbesuche sind zu dokumentieren und vom Arzt/der Ärztin zu bescheinigen. Für vier Hausbesuche ist eine ausführliche Falldokumentation mit Kurzbeschreibung zu erstellen. Zur Dokumentation der praktischen Fortbildung stellen wir an dieser Stelle in Kürze geeignete Formulare zur Verfügung.

Wann findet in Baden-Württemberg der nächste NäPa-Lehrgang statt?

Im Januar 2015 starten die ersten Module des neuen NäPa-Lehrganges, der in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart stattfindet. Das Anmeldeformular mit Terminen und Kursentgelten steht ab sofort zum Download auf den Seiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Verfügung. Weitere Unterrichts-Module und -termine folgen und werden zeitnah hier bekannt gegeben.

2. Anrechnung der Qualifikation als VERAH® auf die NäPa (für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden ab 01.01.2015)

Kann die Qualifikation als VERAH® auf die NäPa angerechnet werden?

Ja, das ist im "Memorandum of Understanding" zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband vom 17.01.2014 geregelt.

Welche zusätzlichen Leistungen müssen VERAH®s mit Urkunden ab dem 01.01.2015 erbringen, um die NäPa-Qualifikation zu erlangen?

VERAH® (Urkunden ab dem 01.01.2015) mit Berufserfahrung Theoretische Fortbildung Praktische Fortbildung Lernerfolgskontrolle
weniger als 5 Jahre weitere 40 Theoriestunden (darunter 8 Stunden "Arzneimittelversorgung") weitere 20 Hausbesuche erforderlich
mehr als 5 Jahre  weitere 20 Theoriestunden weitere 20 Hausbesuche  erforderlich
Bitte beachten Sie die Übergangsregelung für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden bis 31.12.2014!

Abhängig von der Berufserfahrung müssen VERAH®, die ihre Fortbildung zur VERAH® ab dem 01.01.2015 abgeschlossen haben, weitere Theoriestunden, zusätzlich 20 Hausbesuche sowie eine Lernerfolgskontrolle bei der Ärztekammer absolvieren, um die Zusatzqualifikation als NäPa zu bekommen.

Die Theoriestunden können entweder in Form der folgenden Module aus dem Curriculum der NäPa abgeleistet werden:

  • Arzneimittelversorgung (8 Stunden)
  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Stunden)
  • Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 Stunden)
  • Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 Stunden)

Wahlweise können auch die folgenden VERAH®-Plus-Kurse als Theoriestunden anerkannt werden:

  • Sterbebegleitung (6 Stunden)
  • Schmerz (4 Stunden)
  • Demenz (4 Stunden)
  • Ulcus Cruris (6 Stunden)

Für VERAH®/VERAH®-Plus mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung ist der Besuch des 8stündigen Moduls "Arzneimittelversorgung" als Leistung verpflichtend.

Wann bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Ergänzungsmodule sowie die Lernerfolgskontrolle an?

Die für VERAH® relevanten Module aus dem Curriculum der NäPa werden im Januar, Februar und März 2015 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart angeboten. Eine Lernerfolgskontrolle findet im April 2015 statt. Die genauen Termine für die Module, die Lernerfolgskontrolle sowie die Kursentgelte entnehmen sie dem Anmeldeformular unten.

3. Umschreibung von VERAH® auf NäPa (für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden bis 31.12.2014)

Was geschieht mit VERAH®, die ihre Fortbildung vor dem 31.12.2014 abgeschlossen haben?

Für VERAH®/VERAH®-Plus mit Urkunden, die bis zum 31.12.2014 ausgestellt worden sind, existiert in Baden-Württemberg eine bundesweit einzigartige Übergangsregelung. Auf Antrag und gegen eine Gebühr von 26,- Euro schreibt die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ohne weitere Voraussetzungen und ohne Lernerfolgskontrolle von der VERAH® auf die NäPa-Qualifikation um. Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung.

Welche Dokumente sind dem Antrag auf Umschreibung beizufügen?

Dem Antrag ist eine Kopie der VERAH®-Urkunde beizufügen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Muss der Antrag auf Umschreibung bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bis zum 31.12.2014 eingegangen sein?

Nein, es gibt keine Frist. Die Anträge müssen nicht bis 31.12.2014 gestellt worden sein. Sie werden aber in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.

Wann ist die Fortbildung zur VERAH® abgeschlossen?

Die Fortbildung zur VERAH® gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Prüfung bestanden und eine Urkunde vom Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e. V. ausgestellt worden ist. Es zählt das Ausstellungsdatum der Urkunde.

letzte Änderung am 08.01.2015

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.