Korruptions-Vorwürfe

BÄK-Präsident kritisiert Kassenkampagnen gegen Ärzte

Scharfe Kritik an den gesetzlichen Krankenkassen hat der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, geübt. "Wir betrachten mit großer Sorge, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit vielen ungerechtfertigten Vorwürfen Kampagnen gegen die Ärzte machen", sagte er in einem Interview mit der Rheinischen Post (09.07.2012). Die Kassen versuchten, die Ärzteschaft insgesamt als mafiös darzustellen. Als Beispiel nannte Montgomery  die Veröffentlichung einer unfertigen Studie über Korruption im Gesundheitswesen. "Die Krankenkassen meinen, ihren guten Partner Ärzteschaft verprellen zu müssen, indem sie andauernd Vorwürfe erheben, Ärzte seien korrupt und kriminell. Die Krönung ist, dass eine Krankenkasse nun einen Fahnder eingestellt hat, der sich damit rühmt, er habe früher Terroristen gejagt und jage nun Ärzte." Montgomery warnte: "Wenn Krankenkassen sich darauf verlegen, Ärzte zu jagen, dürfen sie sich nicht wundern, dass die Ärzte auch auf deren zahlreiche Fehler hinweisen, zum Beispiel bei der Bewilligung von Patienten-Anträgen."

Der BÄK-Präsident appellierte an die Kassen: "Lasst die Kirche im Dorf. Die deutschen Ärzte sind nicht korrupt, auch wenn es hin und wieder Probleme gibt." In diesem Zusammenhang erinnerte Montgomery daran, dass es in Deutschland rund eine Milliarde Patient-Arzt-Kontakte pro Jahr gebe. Hinzu kämen 18 Millionen Krankenhausfälle und 17 Millionen Operationen. "Wenn man dagegen die geringe Zahl von Korruption sieht, dann ist die Berufsgruppe der Ärzte sicherlich weniger korrupt als viele andere", so Montgomery. 

Spiegel-Leserbrief: "Berufsordnung verbietet die Annahme von Geschenken"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat Darstellungen widersprochen, Ärzte dürften sich nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Geschenken oder andere Zuwendungen zu einer Änderung ihres Verordnungsverhaltens animieren lassen. In einem heute im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" veröffentlichten Leserbrief verweist der BÄK-Präsident auf die ärztliche Berufsordnung. "Diese verbietet eindeutig die Annahme von Geschenken. Sie wird also berufsrechtlich sanktioniert und kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Ärztekammer vertritt die Sanktionen ausdrücklich und wünscht sich sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums", heißt es in dem Leserbrief zu dem kürzlich im Spiegel veröffentlichten Artikel "Ärzte dürfen weiterhin Schmiergeld kassieren" (Nr. 26/2012).

Montgomery kritisierte auch, dass in dem Beitrag die Regelungen im Leistungsrecht des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, die die Rechtswidrigkeit der Entgegennahme von Geschenken oder Zahlungen feststellen, unerwähnt blieben. Diese seien erst unlängst in das SGB V aufgenommen worden. Deshalb habe man sie nicht auf das vor dem Bundesgerichtshof anhängige Verfahren anwenden können. "Wir haben gleichwohl den Tenor des BGH-Urteils einhellig begrüßt, weil es ja einen anderen Sachverhalt verhindert hat: die massive Schädigung des Patient-Arzt-Verhältnisses, die darin bestanden hätte, dass der Arzt Sachwalter oder Beauftragter der Krankenkassen im Sinne der Paragrafen 299 oder 332 des Strafgesetzbuchs würde", so Montgomery.

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letzte Änderung am 09.07.2012