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Regelung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten

Neue Hygiene-Verordnung

Ende Juli ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern unter anderem auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen sowie Tageskliniken. Die wichtigste Neuerung: Praxen mit invasiven Eingriffen sind zur Bestellung mindestens eines hygienebeauftragten Arztes verpflichtet, allerdings wird hier keine Facharztqualifikation vorausgesetzt. Es genügt der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung und der Nachweis über die Teilnahme an einer 40-stündigen Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“. Diese Qualifikation wird in Baden-Württemberg auch von den vier Bezirksärzte­kammern angeboten.

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letzte Änderung am 16.10.2012