Neue Urlaubsregelung

Änderung des Manteltarifvertrags für Medizinische Fachangestellte

Nachdem das Bundesarbeitsgericht am 20. März 2012 (9 AZR 529/10) eine Staffelung von Urlaubstagen "aus Altersgründen" bereits ab dem 30. oder 40. Lebensjahr als "unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung" untersagt hatte, war eine Anpassung der in § 16 des Manteltarifvertrags enthaltenen Urlaubsregelung notwendig geworden.

Seit 1. Januar 2013 gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) nun eine neue Urlaubsregelung. Die Tarifparteien haben sich auf eine Änderung zum Manteltarifvertrag verständigt. Danach stehen MFA künftig 28 Urlaubstage und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage zu. MFA im Alter unter 30 Jahre haben somit zwei Tage mehr Urlaub im Jahr.

Für MFA, die vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags bereits 40 Jahre alt geworden sind und damit nach der bislang geltenden Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben, enthält der Änderungstarifvertrag ausdrücklich eine Bestandsschutzregelung. Die betreffenden MFA behalten bei über den 31.12.2012 hinaus fortbestehendem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis weiterhin den Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bzw. 36 Werktagen.

Bekanntmachung des Änderungstarifvertrags im Deutschen Ärzteblatt

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letzte Änderung am 09.01.2013