Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vor

Crusius: "Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher"

Berlin, 17.06.2013 

"Fehler passieren, auch in der Medizin. Wir kehren diese Fehler aber nicht unter den Tisch, sondern wir lernen aus ihnen und wir setzen uns dafür ein, dass den betroffenen Patienten schnellstmöglich geholfen wird." Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2012 in Berlin.

Crusius stellte klar, dass sich die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler, gemessen an der Gesamtzahl von rund 18 Millionen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich, im Promillebereich bewege. Dies auch dann, wenn man die bei den Krankenkassen, bei den Haftplichtversicherern und bei den Gerichten registrierten Fälle mit hinzu rechne. Crusius warnte davor, Behandlungsfehler, per se mit Ärztepfusch gleichzusetzen. "Eine solche Aussage ist durch keine seriöse Statistik gedeckt. Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher." Pfusch sei nichts anderes als eine bewusst nachlässig vorgenommene Arbeit um Kosten zu sparen. "Nach Pfusch kommt Vertuschung - genau das wollen wir nicht. Und deshalb machen wir unsere Statistik regelmäßig öffentlich", stellte Crusius klar.

Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2012 insgesamt 7.578 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2.280 Fällen ein Behandlungsfehler vor. In 1.889 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In den Krankenhäusern sank die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei Kniegelenkarthrose (65 Fälle) und Unterarmfrakturen (55 Fälle) leicht ab.

Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, verwies darauf, dass die Ergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen seit nunmehr 13 Jahren mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems, kurz MERS, in einer Statistikdatenbank erfasst und ausgewertet werden. "Die Daten werden von der Ärzteschaft für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um gezielte Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln." Die Ärzteschaft arbeite aber auch in anderen Bereichen gezielt daran, die Qualität der medizinischen Versorgung kontinuierlich zu verbessern. Dies geschehe oft unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit. "Wir haben beispielsweise Qualitätsindikatoren etabliert, wir arbeiten mit Checklisten der Weltgesundheitsorganisation und wir nutzen Datenbanken zur Fehlerprävention, wie das Berichtssystem zur anonymen Meldung von kritischen Ereignissen, CIRS", berichtete Schaffartzik.

"Die Patientinnen und Patienten erleben das Schlichtungsverfahren als einen guten, neutralen Weg, eine fachkundige Einschätzung der Ereignisse zu erhalten", berichtete Elisabeth Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen. Den Betroffenen gehe es nicht nur um einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden. "Sie erwarten vielmehr eine offene Kommunikation und die Beantwortung ihrer Fragen", so Goetz.

Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bewertet. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Stellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein effizientes und für ihn gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Kommissionen überwiegend bestätigt.

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letzte Änderung am 17.06.2013