Entschließungen der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Südwest-Ärzte fordern Refinanzierung von Zusatzaufgaben in Kliniken

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am Freitag (19. Juli 2013) u.a. nachstehende Entschließungen gefasst:

 

Refinanzierung von Zusatzaufgaben in Kliniken

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Hierzu gehört neben der Finanzierung der Investitionskosten und Beseitigung des Investitionskostenstaus durch die Länder auch die Refinanzierung sämtlicher Betriebskosten einschließlich der Kosten für vom Gesetzgeber übertragene Aufgaben (z.B. Ausbildung von PJ-Studenten, Weiterbildung, Fehlermanagement, QS-Datenbearbeitung, Umsetzung der Verpflichtungen nach Patientenrechtegesetz, Qualifikation und Beschäftigung von z.B. Transplantationsbeauftragten, Hygienebeauftragten, Haemotherapiebeauftragten, Transfusionsbeauftragten, Strahlenschutzbeauftragten, Datenschutzbeauftragten, QM-Beauftragten, DRG-Beauftragten, Fortbildungsbeauftragten, Beauftragten für biologische Sicherheit).

Die Mittel für die Qualifizierung und Vergütung dieser zunehmenden Anzahl zusätzlicher Aufgaben in der Regel für Fachärztinnen/ Fachärzte, ferner für deren Vertretung in Zeiten der Ausübung solcher Zusatzaufgaben, können nicht aus den regulären DRGs stammen, sondern sind zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Gesetzliche Mindestpersonalbemessung für stationäre Einrichtungen

Die Landesärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, die Mindestpersonalbemessung für Krankenhäuser vorzugeben und deren Refinanzierung zu gewährleisten.

Die notwendige Personalausstattung der Krankenhäuser wird durch das Vergütungssystem DRG zunehmend unzureichend abgebildet. Gerade Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in Baden-Württemberg kommen dadurch in Existenznot.

 

Zugang zum Medizinstudium

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg auf, die Kriterien für die Vergabe der Studienplätze im Studienfach Medizin im Rahmen der vorgesehenen Auswahlverfahren der Hochschulen zu modifizieren. Es sollten verstärkt auch andere Kriterien als nur die Abiturnote zur Medizinerauswahl herangezogen werden.

Angesichts des drohenden Ärztemangels sollte die Versorgung in den Mittelpunkt rücken, und daher auch andere Kriterien als nur die Abiturnote zur Medizinerauswahl herangezogen werden.

Die Abiturnote darf nicht die wesentliche Bedingung bleiben. Die persönliche Leistungsbereitschaft ist ebenso wichtig wie die Begeisterung für den Beruf. Eine sehr gute Abiturnote als einziges Auswahlkriterium ist nicht mehr sinnvoll und bietet nicht die alleinige Gewähr dafür, dass jemand für den Arztberuf geeignet ist. Es muss vielmehr ein Auswahlverfahren etabliert werden, das Eignung, Leistung und auch die Begeisterung für den Arztberuf bewertet.

 

Fracking

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt einen Schiefergasabbau durch Fracking ab.

Die bekannten Verfahren, bei denen ein Wasser-Chemikalien-Gemisch unter hohem Druck verpresst wird, um das im Tiefengestein gebundene Gas und Öl freizusetzen, stellen ein Umweltrisiko dar, da sie nicht in der Lage sind, sämtliche Vorgaben für Boden- und Wasserschutz zu erfüllen.

Zudem ist eine „Nachhaltigkeit“ der Verbesserung unserer Energieversorgung nicht gegeben, da Geologen schätzen, dass heimische Schiefergasressourcen den Gasbedarf für höchstens 13 Jahre decken könnten.

Sauberes Trinkwasser für alle ist lebensnotwendig! Verunreinigtes Trinkwasser gefährdet die Gesundheit unserer Bevölkerung!

 

Hier finden Sie alle Entschließungen im Volltext.

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letzte Änderung am 22.07.2013