Neue Merkblätter der Landesärztekammer

Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes / Medizinerverzeichnisse

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Bezirksärztekammern stellt ihren Mitgliedern in neuen Merkblättern wichtige Informationen zur Verfügung:

"Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes":
Die Aufklärungspflicht ist eine Hauptpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung resultiert aus dem elementaren Selbstbestimmungsrecht des Patienten, außerdem ist sie Berufspflicht des Arztes. Gesetzlich ist sie seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Merkblatt informiert zunächst, wer aufklären muss und wer aufgeklärt werden muss. Außerdem wird ausführlich dargestellt, wann, wie und worüber Aufklärung zu erfolgen hat. Ferner beschreibt die Publikation die  Voraussetzungen für das Entfallen der und den Verzicht auf die Aufklärung und gibt Tipps zur Dokumentation. Schließlich werden auch mögliche Rechtsfolgen fehlerhafter Aufklärung dargestellt.

"Medizinerverzeichnisse":
Immer wieder treten Anbieter von Branchenbüchern, Ärzte- oder Gewerbeverzeichnissen an Ärztinnen und Ärzte in oftmals unlauterer Absicht heran, um diese zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Verzeichnis zu veranlassen. Hinter den Offerten, die oft den Anschein erwecken, es handele sich um Einträge in amtliche Register oder vertraute Verzeichnisse, verbirgt sich jedoch häufig ein Geschäftsmodell, das mittlerweile als "Adressbuch-Schwindel" oder "Branchenbuch-Abzocke" bekannt ist. Das Merkblatt informiert über das Geschäftsmodell, stellt die Rechtslage dar und gibt Empfehlungen, wie sich Ärztinnen und Ärzte verhalten können, wenn ihnen derartige Offerten unterbreitet werden.

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letzte Änderung am 13.08.2013