Kammermitglieder müssen geänderte Regelungen beachten

Neue Fortbildungsordnung

Anfang des Jahres 2014 trat die neue Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Kraft. Sie wurde im Ärzteblatt Baden-Württemberg, Ausgabe 1/2014, veröffentlicht und ist hier elektronisch abrufbar.

Mit dieser neuen Fortbildungsordnung wurden weitgehend alle vom 116. Deutschen Ärztetag beschlossenen Änderungen der Muster-Fortbildungsordnung in Baden-Württemberg übernommen. Diese sind insbesondere die Pflicht zur Angabe von Interessenskonflikten des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten sowie die Aufwertung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen der Kategorie F mit nunmehr fünf Fortbildungspunkten. Ferner die Einführung von zwei neuen Fortbildungskategorien I (tutoriell unterstützte Online-Fortbildung) und K (Blended-Learning-Fortbildung) und ab 1. Januar 2015 deren Aufwertung bei vollständiger Erfüllung der sogenannten eLearning-Kriterien der Bundesärztekammer. Neu eingeführt wurden auch Verlängerungstatbestände für den fünfjährigen Fortbildungszyklus.

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letzte Änderung am 14.01.2014