Ein Albtraum für Patient, Arzt, Therapeut und Pflegefachkraft

Behandlungsfehler

Wo Menschen arbeiten, sind Fehler nicht zu vermeiden, gerade wenn man die komplexen und schnellen Abläufe in der modernen Medizin und Pflege berücksichtigt. Hohe Qualität und Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern, Beinahe-Schäden und tatsächlich eingetretenen Schädigungen zu lernen. Dazu gehört auch, dass über solche Ereignisse nicht geschwiegen, sondern dass darüber gesprochen wird, um Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien der Risiko- und Fehlerprävention entwickeln zu können.

Wenn ein Behandlungsfehler geschehen ist, so ergeben sich daraus nicht nur Folgen für Patienten und Angehörige. Das Geschehene kann auch beim Arzt, beim Pflegenden oder beim Therapeuten schwere persönliche Krisen auslösen. Es wird in der Regel von allen Betroffenen als "Albtraum" erlebt.

In einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärztekammer am 4. April 2014 in Stuttgart tauschen sich daher Ärzte und Juristen über Fehlerhäufigkeit und Patientensicherheit aus. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wird analysiert, wie Behandlungsfehler vermieden werden können und was zu tun ist, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Fehler gekommen ist.

Wer einen (vermeintlichen) Behandlungsfehler erlitten oder verursacht hat, kann sich an die bei den Ärztekammern in Baden-Württemberg eingerichteten "Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht" in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg bzw. an die "Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen" bei der Bayerischen Landesärztekammer in München wenden. Diese klären als unabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient.

Die Kommissionen in Baden-Württemberg erstellen ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, zwei ärztliche Mitglieder an. Mindestens ein ärztliches Mitglied ist in der Regel im gleichen Gebiet tätig wie der betroffene Arzt.

Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Empfehlungen. Wenn der Patient oder Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärzten und Volljuristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet. Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich, in der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen.

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letzte Änderung am 02.04.2014