kammerwahlen2014

Hohe Wahlbeteiligung stärkt das Gewicht der Ärztekammern und ihrer Institutionen

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht zur Wahl der berufsständischen Ärzteparlamente wahr! Sie stärken dadurch die Institution der ärztlichen Selbstverwaltung.

Ab Anfang November werden die stimmberechtigten Kammermitglieder in Baden-Württemberg von den einzelnen Bezirkswahlleitern die Wahlunterlagen zur Wahl der Vertreterversammlungen, ihrer „Ärzteparlamente“ für die nächsten vier Jahre in den Bezirken Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg und Südbaden erhalten.

Sie entscheiden damit direkt über die Mitglieder der Vertreterversammlungen, der höchsten Beschlussgremien auf Bezirksebene, die dann im Wege der repräsentativen Demokratie die Vorstände der Bezirksärztekammern, die Delegierten zum Deutschen Ärztetag und die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer wählen.

Bitte erschrecken sie nicht vor dem Umfang der Wahlunterlagen. Die Stimmzettel gehen Ihnen diesmal in gehefteter Form zu und sollen Ihnen durch die „Broschürenform“ das Wählen erleichtern. Bitte beachten Sie auch die den Unterlagen beigefügten Hinweise für die Abgabe eines gültigen Stimmzettels.

Erstmals wird entsprechend der Vorschrift des § 2 Abs. 4 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die Wahl die automatische Datenverarbeitung mit maschinenlesbaren Stimmzetteln eingesetzt. Die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel werden nach erster Ansicht durch den Bezirkswahlausschuss von Mitarbeitern eines Dienstleisters, der über lange Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, eingescannt und so maschinell ausgewertet.

Bei Zweifelsfragen über die Gültigkeit des Stimmzettels ist durch menschliches Auge und Verstand eine Überprüfung gewährleistet, sodass gegenüber dem bisherigen Verfahren auf keinen Fall eine erhöhte Fehlerquote zu erwarten ist, man nach aller Voraussicht davon ausgehen kann, dass diese gegen null strebt.

Der Einsatz der Datenverarbeitung bietet auch die Gewähr, dass mit einem sehr viel schnelleren Ergebnis der Wahlen zu rechnen sein wird. Das maschinelle Verfahren wird sich darüber hinaus auch als wesentlich kostengünstiger erweisen als die seither geübte „händische“ Methode.

Die Frist zur Stimmabgabe endet am Freitag, den 28. November 2014, 24.00 Uhr, das heißt, der Stimmbrief muss bis zu diesem Zeitpunkt beim Bezirkswahlleiter eingegangen sein. Durch das maschinelle Auswertungsverfahren werden, soweit dies voraussehbar ist, die vollständigen Ergebnisse der Wahlen bereits gegen Ende der folgenden Woche auf der Homepage der Landesärztekammer veröffentlicht werden können.

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Bezirkswahlleiter soll im Januarheft des Ärzteblattes Baden-Württemberg erfolgen. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern wird am 7. Februar 2015, die der Landesärztekammer am 28. Februar 2015 stattfinden.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Den Ärztekammern sind durch das Kammergesetz vielerlei Aufgaben zugewiesen, unter anderem Ihre beruflichen Belange und Interessen als Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen und zu vertreten, aber auch die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung ärztlicher Berufspflichten. Denken Sie daran, dass die Ärztekammern im Land auch an der Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitwirken und einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf gesundheitspolitische Themen in der Landespolitik haben.

Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt das Gewicht der Ärztekammern und ihrer Institutionen und fördert ihre Legitimation für die gesamte Ärzteschaft zu sprechen. Denken Sie daran, dass die ärztliche Selbstverwaltung nicht ohne Funktion ist, einen hohen Wert darstellt und nicht unbedingt als selbstverständlich angesehen werden sollte.

Sie entscheiden mit Ihrer Stimme über die Personen, die in der kommenden Wahlperiode Ihren Berufsstand im Lande repräsentieren, und haben damit auch Einfluss auf die Vertretung gerade Ihrer besonderen Interessen.

Ich möchte Sie daher bitten, bei aller Belastung sich die Zeit zur Ausfüllung der Stimmzettel zu nehmen und Ihre Stimme gültig und rechtzeitig abzugeben.

Gernot Blessing
Landeswahlleiter

Umfassende Informationen zur Kammerwahl 2014 finden Sie hier.

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letzte Änderung am 03.11.2014