GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: BÄK legt Stellungnahme vor

Berlin, 11.11.2014

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert wirksame gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den Ärztemangel. In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem von der Koalition vorgelegten Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz weist die BÄK darauf hin, dass die darin angelegten Maßnahmen teilweise dringend einer Überarbeitung bedürfen. Nur so könne das selbstgesteckte Ziel der Koalition, die Rahmenbedingungen der Versorgung an die sich wandelnden gesellschaftlichen Strukturen anzupassen, tatsächlich erreicht werden. Grundsätzlich sei zu hinterfragen, ob der Entwurf dem deutlichen Bekenntnis des Koalitionsvertrages zur ärztlichen Freiberuflichkeit entspreche oder dieses in Teilen sogar konterkariere.

"Statt die freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu sichern und zu fördern, setzt der Entwurf in vielen Bereichen auf mehr staatliche Regulierung sowie auf eine weitere Kompetenzausweitung des Gemeinsamen Bundesausschusses", moniert die BÄK in ihrer Stellungnahme. Als Beispiele nennt sie die vorgesehene Verschärfung der ärztlichen Zulassungsbeschränkungen, die geplanten Termin-Servicestellen aber auch die im Gesetz angelegte Definitionshoheit des Gemeinsamen Bundesausschusses über Anforderungen an zweitmeinungsberechtigte Ärztinnen und Ärzte.

Positiv beurteilt die BÄK hingegen, dass mit dem Gesetz die bisherige Verfahrensweise zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin normiert und die Zahl der zu fördernden Stellen erhöht werden soll. Gut sei auch, dass im niedergelassenen Bereich eine Weiterbildungsvergütung auf dem Niveau der Tarifverträge in den Kliniken gezahlt werden soll.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)

Zurück

letzte Änderung am 12.11.2014