Südwest-Ärzte gegen Pläne des Gesetzgebers

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt den verpflichtenden Aufkauf von Praxen in überversorgten Gebieten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Die Kammer-Vertreterversammlung wendet sich zudem gegen den gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bei ihrer jüngsten Sitzung (am vergangenen Freitag, 21.11.2014) den Bundesgesetzgeber aufgefordert, den verpflichtenden Aufkauf von Praxen in überversorgten Gebieten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu streichen.

"Bereits heute ist die ambulante Versorgung im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich gefährdet. Die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt erfordern mehr ärztliche Tätigkeit, die Altersstruktur der Niedergelassenen und vermehrt praktizierte Teilzeitarbeit verknappen die Ressource Arzt in den kommenden Jahren auch ohne zusätzliches Reglement. Geplant ist jetzt, Praxen durch die KV aufzukaufen und zu schließen. In den sogenannten überversorgten Planungsbereichen wird es unmöglich sein, eine Praxis beim Ausscheiden des Praxisinhabers weiterzuführen", heißt es im einstimmigen Beschluss der Delegierten. Und weiter: "Die Stärkung der wohnortnahen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Der geplante Praxisaufkauf bewirkt das Gegenteil. Von derzeit rund 17.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg werden 2.519 Fachärzte und 227 Hausärzte ersatzlos gestrichen, wenn der Entwurf so zum Gesetz wird. Fast zynisch wirkt, wenn im selben Gesetzesentwurf eine verpflichtende Terminvergabe in den Praxen innerhalb von vier Wochen festgeschrieben werden soll. Weniger Ärzte werden nicht zu kürzeren Wartezeiten führen können."

In einem weiteren Beschluss der Vertreterversammlung wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, die sogenannte Bedarfsplanung so zu verändern, dass sie sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht an der Zahl der Einwohner pro Arzt im Jahr 1990.

Ferner forderten die Delegierten der Südwest-Ärztekammer die Bundesregierung auf, den Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes zurückzuziehen und das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sei ein fundamentaler Angriff auf die freie gewerkschaftliche Betätigung der Arbeitnehmer, wie sie in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert ist. "Durch den gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit werden nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder des Marburger Bundes sind, ihrer Tarifautonomie und ihres Streikrechts beraubt. Das Gesetzesvorhaben richtet sich ebenso gegen die Existenz des Marburger Bundes und anderer Berufs- bzw. Spartengewerkschaften sowie gegen die eigenständige tarifpolitische Vertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte wie auch aller anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", heißt es im Beschluss.

Diese und weitere Beschlüsse der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind im Volltext hier nachzulesen.

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letzte Änderung am 25.11.2014