Ausgabe 01 unseres E-Mail-Newsletters informiert u.a. über folgende Themen:

Geburtstag auf dem Messestand
MEDIZIN 2015 mit vielfältigen Fortbildungen und attraktiven Events.
 
MEDIZIN '15
Im Jahr 2015 veranstaltet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg als ideeller Träger der MEDIZIN den 50. Ärztekongress. Was das Programm angeht, sind die Macher des 50. Ärztekongresses dem Motto treu geblieben: Fortbildung auf höchstem Niveau, für Ärztinnen und Ärzte aus der Praxis für die Praxis. Diesmal sind rund 220 Referenten geladen, die in mehr als 250 Einzelvorträgen ihr Wissen weitergeben. Für die Teilnehmer bedeutet dies, bis zu 22 Fortbildungspunkte an drei Kongresstagen.
    
›Symposium "Umwelt und ärztliches Handeln"
Eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 24. Januar 2015 in Stuttgart.
 
Kurs zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Eine Veranstaltung gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und dem 16-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer, Termin: 21. und 22. März 2015 in Stuttgart-Degerloch.
    
Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken
Eine Kooperationsveranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 18. April 2015 in Freiburg.
 
Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)
Die Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPA) entlastet Hausärzte - insbesondere bei der Behandlung chronisch kranker Patienten. Sie absolviert nach Delegation des Arztes Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch erforderlich ist. Bei Bedarf misst sie Blutdruck, bestimmt Laborparameter, legt Langzeit-EKGs an u.v.m.

Seit 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können nur noch mit der eGK den Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen, die alte Krankenversichertenkarte (KVK) wird nicht mehr akzeptiert.
 
Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen seit 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden
Seit März 2013 gibt die im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Bundesopiumstelle neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) heraus. Seit 01.01.2015 dürfen ausschließlich diese Rezepte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln verwendet werden.
 

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letzte Änderung am 13.01.2015