Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden zur Kammerwahl 2014
Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 7.4.2014 beschlossen:
Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der Wahlordnung 2013 (WO) wird für je 170 im Bezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Die Zahl der Wahlberechtigten im Bezirk betrug am 1.4.2014: 16637. Also sind 97 Bezirksvertreter zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO werden davon ein Drittel über Bezirkslisten und zwei Drittel über Kreislisten gewählt. Danach sind 33 Bezirksvertreter über Bezirkslistenvorschläge und 64 Bezirksvertreter über Kreislistenvorschläge zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 ff. WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten im Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird.
Es werden in den Wahlkreisen Bezirksvertreter wie folgt gewählt:
Wahlkreis Ärzteschaft Baden-Baden |
2 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Calw |
3 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Freudenstadt |
2 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Heidelberg |
19 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Karlsruhe |
15 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Mannheim |
14 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Neckar-Odenwald |
2 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Pforzheim/Enzkreis |
5 Bezirksvertreter |
Wahlkreis Ärzteschaft Rastatt |
2 Bezirksvertreter |
Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordbaden, Keßlerstr. 1 in 76185 Karlsruhe, bis spätestens
Donnerstag, 2.10.2014, 24 Uhr
einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24.00 Uhr) beim Bezirkswahlleiter eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 WO zurückgewiesen werden.
Buhr
Bezirkswahlleiter
letzte Änderung am 11.04.2014