Bewertungssystem Radiologie
Das bundeseinheitliche Bewertungssystem einschließlich Prüfmerkmalen und Mängellisten kann ab sofort eingesehen werden
Durch die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ist jeder Betreiber von röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen verpflichtet, seine Anlagen bei der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung anzumelden und regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen.
Unter Mitarbeit der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben die Ärztlichen Stellen jetzt ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem für die Sparten Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie/Radioonkologie veröffentlicht. Es wird künftig regelmäßig fortgeschrieben und den Prüferfahrungen der Ärztlichen Stellen, den Weiterentwicklungen des Strahlenschutzes und der Medizin entsprechend angepasst.
letzte Änderung am 04.03.2009