Meldebogen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist jedes Kammermitglied verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für seinen Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Kammermitglieder, die ohne Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen. Verwenden Sie dazu den Meldebogen.
Zwei Varianten stehen zur Auswahl:
Der Meldebogen zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand
Der Meldebogen zum Ausfüllen am PC und anschließ. Ausdrucken (1)
(1) Benutzerhinweise: Miniaturansicht im Acrobat Reader schließen; unter Anzeige - Zoom Originalgröße auswählen oder Strg+1 drücken, am PC ausfüllen, abspeichern, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den beizufügenden Dokumenten an die zuständige Bezirksärztekammer schicken.