Die Ärztliche Leichenschau - praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des Todes, die durch einen Arzt erfolgen muss, dient sie auch der Klärung dessen Ursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund.
Ziel der Fortbildung ist, neben der korrekten Durchführung der Leichenschau, vor Allem auch eine intensivierte und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, Aufgaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Wissenschaftliche Leitung und Referentin:
Frau Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
Referenten:
- Frau Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
- Herr EKHK Emil Stark, Leiter des Dezernats für Kapitalverbrechen, Polizeipräsidium Karlsruhe
- Herr Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe
Termin: | Mittwoch, 25. Februar 2015 19:00 Uhr - ca. 22:00 Uhr |
Ort: | Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) |
Gebühr: | 25,- € |
Fortbildungspunkte: | 4 Punkte |
Programm und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden
Akademie für Ärztliche Fortbildung
Keßlerstrasse 1, 76185 Karlsruhe
Frau Doll
Tel.: 0721/5961-1360, Fax: -1359
E-Mail
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
letzte Änderung am 28.11.2014