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Regelung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten

Neue Hygiene-Verordnung

Ende Juli ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern unter anderem auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen sowie Tageskliniken. Die wichtigste Neuerung: Praxen mit invasiven Eingriffen sind zur Bestellung mindestens eines hygienebeauftragten Arztes verpflichtet, allerdings wird hier keine Facharztqualifikation vorausgesetzt. Es genügt der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung und der Nachweis über die Teilnahme an einer 40-stündigen Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“. Diese Qualifikation wird in Baden-Württemberg auch von den vier Bezirksärzte­kammern angeboten.

letzte Änderung am 16.10.2012

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm