Aktuelle Gesundheitspolitik sowie Fort- und Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

Ende November kam die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu ihrer Herbstsitzung zusammen. Im Mittelpunkt des Berichts zur Lage von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever stand unter anderem die Zukunft einer gemeinsam agierenden Ärzteschaft: Vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der künftigen Bundesregierung kritisierte er, dass die Politik in die ärztliche Selbstverwaltung hineinregiere, angefangen von populistisch motivierten "Terminservicestellen" bei den Kassenärztlichen Vereinigungen über getrennte Fachausschüsse für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten bis hin zur paritätisch besetzten Haus- und Facharztseite.

Unter dem Beifall der Delegierten stellte der Kammerpräsident fest, dass Haus- und Fachärzte im Alltag nur gemeinsam agieren könnten. Dass hingegen die Politik die Lager trennen wolle, sei aus seiner Sicht "hausgemacht". Dr. Clever warnte zudem eindringlich vor unübersehbaren Folgen, wenn der Einstieg in die Auflösung des Sicherstellungsauftrages der KVen tatsächlich realisiert werde: so wollen die Koalitionäre die Kommunen künftig Medizinische Versorgungszentren gründen lassen.

Dass die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) nach dem Willen der Koalitionäre nun vom "Kann" zum "Muss" werde, hielt der Kammerpräsident für kaum umsetzbar. Zwar stehe der Paragraf schon länger im Gesetz, aber bis er ohne juristische Auseinandersetzungen und ohne "bürokratische Monsterwelten" tatsächlich funktioniere, vergingen sicherlich noch einige Jahre.

Klare Worte sprach Dr. Clever auch mit Blick auf die Neuorganisation des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes, die durch den Ärztemangel, die Praxisüber- und -weitergabe-Problematik sowie Diensteinteilungsquerelen notwendig wurde. Der Kammerchef forderte, dass die Neueinteilung in größere Notfalldienstbezirke endlich greife und die schwierigen Auseinandersetzungen innerhalb der Kollegenschaft ein Ende fänden. Das Thema betreffe auch die (Bezirks-) Ärztekammern, denn ihre jeweiligen Notfalldienstordnungen verpflichteten auch die privatärztlich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Die Vertreterversammlung unterstützte die Ausführungen Dr. Clevers und forderte eine einheitliche Notfalldienstordnung für ganz Baden-Württemberg.

Als leidiges Thema bezeichnete Dr. Clever die Befreiungsregelung der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Bislang konnten sich Ärztinnen und Ärzte, die in patientenfernen Bereichen ihren Beruf ausüben, problemlos von der DRV-Versicherungspflicht befreien lassen und Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk werden. Neuerdings würden nicht-kurativ tätige Ärzte jedoch nicht mehr befreit und müssten sich von heute auf morgen bei der DRV versichern. Der Kammerchef möchte daher in der Berufsordnung definieren, dass auch patientenferne Beschäftigung ärztliche Tätigkeit ist, um dieses Problem im Sinne der Kollegenschaft zu lösen. Die Delegierten unterstützten dieses Anliegen mit einer Entschließung.

Sowohl Dr. Clever als auch der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses, Dr. Klaus Baier, informierten die Vertreterversammlung über Details zur Novelle der Fortbildungsordnung. Die Entwurfsfassung hatten die Delegierten bereits ein Jahr zuvor ausführlich diskutiert. Jetzt verabschiedeten sie die - zuletzt vom Deutschen Ärztetag konsentierte - Fassung mit großer Mehrheit. Sie wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten (siehe hier).

Breiten Raum der Sitzung nahmen die Haushaltsdebatten ein. Berichterstatter Dr. Frank J. Reuther informierte die Delegierten über die Jahresrechnung 2012, und Rechnungsführer Dr. Matthias Fabian stellte die Finanzlage 2013 dar. Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, präsentierte den Haushaltsplan 2014, der von der Vertreterversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.

Traditionell steht jeden Herbst ein Bericht aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung, den Präsidentin Dr. Eva Hemberger erstattete. Ferner wählten die Delegierten turnusgemäß die 30 Vertreter der Landesärztekammer in dieser Institution.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses, Dr. Michael Schulze, dass die Novelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung wohl leider nicht vor 2015 dem Deutschen Ärztetag vorgelegt werden kann; der Zeitplan der Bundesärztekammer wurde entsprechend korrigiert. Erfreulich sei hingegen, so Dr. Schulze, dass sich die Landesärztekammer Baden-Württemberg bereits im kommenden Jahr - gemeinsam mit weiteren Ärztekammern - an einem Pretest der neuen Weiterbildungs-Evaluation beteiligen werde.

Ferner nahmen die Delegierten drei Änderungen an der Weiterbildungsordnung vor: So wurden die Inhalte der fachgebundenen Röntgendiagnostik wieder in die Facharztkompetenz "Orthopädie und Unfallchirurgie" aufgenommen; beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist demnach künftig eine Bescheinigung über den Erwerb einer entsprechenden Röntgenfachkunde vorzulegen. Ferner wurde die Zusatzweiterbildung "Medizinhygiene" neu in die Weiterbildungsordnung aufgenommen; Hintergrund der Einführung ist unter anderem die novellierte baden-württembergische Medizinhygiene-Verordnung. Schließlich wurden bei der Zusatzweiterbildung "Spezielle Viszeralchirurgie" die speziellen Übergangsbestimmungen präzisiert, da die bisher gewählten Formulierungen sich als nicht eindeutig erwiesen hatten. - Die drei Änderungen der Weiterbildungsordnung treten allerdings erst nach Genehmigung durch das Sozialministerium und anschließender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft.

Alle Entschließungen der Vertreterversammlung sind im Volltext einschließlich Begründungen hier zu finden.

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letzte Änderung am 25.11.2013