Auslegungsfragen zu Neuregelungen der GOÄ

Eine Reihe von Veröffentlichungen zur Auslegung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 1. Januar 1996 veranlasste die Bundesärztekammer, erneut einige Neuregelungen im Paragraphenteil der GOÄ zu interpretieren. Die Auslegungen sind in den Fachgremien beraten und vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen worden. Sie betreffen die Regelungen zur Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen und die Vertreterregelung bei wahlärztlichen Leistungen. Verwiesen wird auf das Deutsche Ärzteblatt, Heft 9/1996 (1. März), in welchem die Abrechnung von Laborleistungen und die Vertreterregelung Inhalt einer Bekanntmachung waren.

letzte Änderung am 11.07.2002

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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