Auslegungsfragen zu Neuregelungen der GOÄ
Eine Reihe von Veröffentlichungen zur Auslegung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 1. Januar 1996 veranlasste die Bundesärztekammer, erneut einige Neuregelungen im Paragraphenteil der GOÄ zu interpretieren. Die Auslegungen sind in den Fachgremien beraten und vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen worden. Sie betreffen die Regelungen zur Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen und die Vertreterregelung bei wahlärztlichen Leistungen. Verwiesen wird auf das Deutsche Ärzteblatt, Heft 9/1996 (1. März), in welchem die Abrechnung von Laborleistungen und die Vertreterregelung Inhalt einer Bekanntmachung waren.
letzte Änderung am 11.07.2002