Anträge nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)

Die Antragsunterlagen sind in Papierform und in elektronischer Form folgendermaßen einzureichen:

  • 8-fach plus 1 CD-ROM, wenn die Ethik-Kommission federführend bzw. zuständig ist
  • 1-fach plus 1 CD-ROM, wenn die Ethik-Kommission beteiligt ist.

Jede Kopie der Antragsunterlagen sollte aus Kosten- und Umweltgründen möglichst zweiseitig bedruckt werden und mit normalen oder je nach Umfang langen Plastik-Heftstreifen vollständig abgeheftet und versandfertig sein, da alle Anträge für eine Sitzung jedem Mitglied der Ethik-Kommission in einer Postsendung zugestellt werden. Bitte verwenden Sie keine Ordner oder Schnellhefter.

Erforderliche Unterlagen zur Bewertung klinischer Arzneimittelstudien ab Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften:

  1. Musteranschreiben an die Ethik-Kommission
  2. Modul 1
    Dieses Formular (vgl. Guidance CT1 zu Richtlinie 2001/20/EG) kann über die Web Site des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) heruntergeladen werden.
  3. Modul 2
    Dieses Formular (vgl. Guidance CT2 zu Richtlinie 2001/20/EG) ist bei multizentrischen Arzneimittelprüfungen Pflicht, bei monozentrischen optional.
  4. Checkliste (entspricht GCP-V § 7 Abs. 2, 3 und 3a) und Anlagen
  5. Qualifikationsnachweis für Prüfer, Stellvertreter und Prüfstelle samt Textbeispielen
  6. Mustertexte und weitere Hinweise
  7. Amendments und SUSARs

letzte Änderung am 29.10.2013

Qualität aus Überzeugung

Als erste in Deutschland unterzieht sich die Ethik-Kommission einer jährlichen Qualitätsprüfung durch externe unabhängige Auditoren. Das Ergebnis aller Audits war durchgängig ausgezeichnet.

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.